Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Vermarktung und Vermietung von Immobilien, sowie die kaufmännische und technische Begeleitung von Neubauvorhaben, die Erstellung von Werbematerial und- konzepten, die Beratung anderer Firmen, die Vermittlung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Art, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligten, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland.