Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist
- die Förderung des Sports und
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie
- die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung der EUROPEADA im Jahr 2024. Die EUROPEADA ist die Fussballeuropameisterschaft der autochthonen nationalen Minderheiten. Sie ist ein europäisches Großereignis, das den fairen Wettbewerb und die Begeisterung eines Sportfestes mit den Anliegen der autochthonen, nationalen Minderheiten verbindet. Die Begegnung und der Austausch der Minderheiten und die öffentliche Promotion stehen im Mittelpunkt.
Der Satzungszweck wird weiter verwirklicht durch die Durchführung von Konzerten mit internationalen Künstlern und der Durchführung eines Kulturtages im Rahmen des Fußballturnieres.