Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist ein ambulanter Pflegedienst zur Grund- und Behandlungspflege, sowie der Betreuung und Beratung in diesem Bereich. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehemen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten. Es ist stets dafür Sorge zu tragen, dass für den Betrieb der Unternehemn der Gesellschaft etwa erforderliche Genehmigungen vorliegen sowie sonstige Voraussetzungen erfüllt und auch im Übrigen soweit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet sind.