Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung Dritter, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören nicht solche Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung des vorgenannten Gesellschaftszwecks geeignet sind. Sie ist berechtigt Zweigniederlassungen einzurichten und sich an Unternehmen zu beteiligen.