Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens liegt in der Umsetzung von Trading-Strategien oder auch das Investieren nach der Total-Return-Strategie. Für die Umsetzung ihrer Strategien darf die Gesellschaft alle Finanzprodukte nutzen; insbesondere auch komplizierte Finanzprodukte wie Optionen, Futures, CFDs sowie vergleichbare Produkte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen vorzunehmen und Geschäfte zu betreiben, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen zu bedienen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben, zu errichten oder zu pachten. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen bzw. erwerben.