Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beratung von Unternehmen in allen Belangen der Unternehmensführung einschließlich der Übernahme und Abwicklung von Geschäftsprozessen als Dienstleister von Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten wie Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist zur Übernahme der persönlichen Haftung einer KG berechtigt, sowie sich an Gesellschaften gleicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im ln- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.