Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Produktion, Distribution und die allumfängliche Vermarktung von Hörfunkprogrammen einschließlich Merchandising und Veranstaltungen. Der Gesellschaftszweck schließt die Nutzung neuer Medien ein. Der Gesellschaft ist jede Bestätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere branchengleiche Unternehmen zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.