Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und die Vermietung von eigenen Immobilien und Grundstücken sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an gleichartigen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen.