Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung, der Erwerb und Verkauf, das Halten, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung und Verwertung von eigenen oder fremden Grundstücken und Gebäuden, sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, auch als Dienstleistung für Dritte, insbesondere für Immobilienbesitzer, Immobiliensuchende oder Maklerunternehmen. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.