Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Handel mit Getränken aller Art sowie alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte.
Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.