Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Verarbeitung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der fugenlosen Boden-, Wand- und Arbeitsplattenbeschichtungen. Der Import und Export sowie der Handel mit Waren, insbesondere Reaktionsharzen und Werkzeugen sowie die Ausbildung und Erbringung von dekorativen Reaktionsharzleistungen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt im In- oder Ausland, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.