Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Güterbeförderungsleistungen und Lohnleistungen mit Maschinen aller Art sowie deren Vermietung.
Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen und Unternehmensverträge abschließen, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
Die Gesellschaft darf außerdem Zweigniederlassungen errichten, Landwirtschaftsbetriebe anpachten oder in Bewirtschaftung nehmen, Land- und Forstwirtschaftsflächen und anderes Grundvermögen erwerben.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und auch Hilfsgeschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, soweit dem nicht eine Genehmigungspflicht entgegensteht.