Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Erzeugung sowie der Erwerb von Lizenzen zur Herstellung und dem Handel mit eigenen und fremden Baustoffen, eigenen und fremden Produkten zum Bautenschutz, zur Mauerwerkstrocknung und nachträglichen Bauwerksabdichtung sowie für Werbung und Marketing sowie Erzeugung oder Erwerb und der Vergabe eigener und fremder Herstellungs- und Vetriebslizenzen im In- und Ausland für diese Produkte.