Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, Errichtung und Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, die Beteiligung an anderen Unternehmen und Projektgesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Projekte planen, umsetzen oder betreiben sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin.
Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind.
Die Gesellschaft darf Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgrund erwerben, sich an diesem beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.