Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Der Gegenstand der Gesellschaft ist das Management und die Ausführung von Sanierungsarbeiten an Gebäuden sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen solche eines zulassungspflichtigen Handwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) i.V. mit Anlage A zur HwO.