Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der/Die gemeinsame, auf Überschußerzielung gerichtete Erwerb/Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung von Grundbesitz und Kapitalvermögen und dessen dauerhafte Erhaltung für die Nachkommen nach den beteiligten Gesellschaftern,
b) der Erwerb und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen gleich welcher Art.