Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, die Projektierung und der Betrieb von Anlagen der regenerativen Energieerzeugung sowie die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Verwaltung der Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. begründen, die Geschäfts- oder Betriebsführung für solche übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.