Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einkauf, die Lagerung bzw. Speicherung von Waren und Daten aller Art, deren Konfektionierung und Versand auf physischem und elektronischem Weg sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere das Betreiben von Web-Shops sowie Payment-Services, unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Geschäftszweck verfolgen. Sie kann Filialen und Zweigniederlassungen im Inland und Ausland errichten.