Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a)Gegenstand des Rechtsträgers ist die Planung und Projektierung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie (Wind- und Solarparks, Biomasse-Anlagen, Wasserstofferzeugungs-Anlagen) sowie von Infrastrukturen zur Verteilung bzw. Weiterleitung von regenerativ erzeugter Energie unabhängig von der Energieform selber (elektrische Leitungstrassen, Fernwärmenetze, Umwandlungseinrichtungen, Wasserstofflogistik und Wasserstoffabgabe); sowie
(b) die Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmen aller Art, insbesondere solchen im Geschäftsbereich gemäß vorstehendem Bustaben (a).