Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Bewirtschaftung und Entwicklung sowie Sanierung und Bebauung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, auch unter Verwendung von Mitteln von Erwerbern und Nutzungsberechtigten, die Erbringung von Bau- und Dienstleistungen am und im Gebäude/Außenanlagen, ferner der Handel mit und Vertrieb von Baustoffen, Materialen und Dekorationsgegenständen.