Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Dienstleistungen in Form von Beratung, Coaching und Weiterbildung, sowie Projektleitung, Führen von Interimsmandaten und Übernahme von Managerfunktionen für Industrie, Handel und Dienstleistungsgesellschaften. Das Erstellen von Betriebsvergleichen und Betriebsanalysen, sowie von Marketing- und Vertriebsstrategien. Durchführung von Messen und Ausstellungen, sowie Veranstaltungen jeglicher Art. Vermaktung und Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern jeglicher Art.