Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens (Gesellschaftszweck) ist der Erwerb, die Entwicklung, Errichtung, Verwertung, Verwaltung, Vermarktung, der Betrieb und die Vermietung in eigenem oder fremden Namen sowie die Veräußerung von technischen Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Windenergie einschließlich des Verkaufs der durch diese Anlagen erzeugten Energie; ferner das Eingehen von unmittelbaren und/oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform zu diesem Zweck.