Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Der nationale und internationale Straßengüterverkehr und das Betreiben einer oder mehrerer Spedition/en.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen.
Die Gesellschaft kann die in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeiten selbst oder durch Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften ausführen.