Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung eines Betriebes zur Personenbeförderung, Taxenbetrieb, Mietwagen, Taxenverleih und -Vermietung, Taxenhandel, Vermittlung von Aufträgen und sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.