Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung und Nachweis von Immobilien, Expansionsmanagement, Expansionsberatung, Investmentmanagement, Investmentberatung, Konzeption von Gewerbeimmobilien, Konzeption von Wohnimmobilien. Vermittlung von Unternehmen und Unternehmensbestandteilen. Kauf und Verkauf von Immobilien, Unternehmensberatung.