Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und Projektgesellschaften, die den An- und Verkauf von Windkraftanlagen, die Ausführung von Repowering - Dienstleistungen planen, umsetzen oder betreiben, die den Ankauf und die Verwaltung von Immobilienprojekten plant, umsetzt und betreibt sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin.
Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind.