Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und Projektgesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Projekte planen, umsetzen oder betreiben sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft darf Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgrund erwerben, sich an diesem beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.