Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie die Planung, Einrichtung, Betreiben und Verwalten von Photovoltaikanlagen auf unbebauten und bebauten Grundstücken, die im Eigentum der Gesellschaft oder im Eigentum Dritter stehen, der Verkauf des erzeugten Stromes an Dritte sowie der Handel mit Photovoltaikanlagen und deren Bestandteilen.