Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf und Verkauf von Unternehmen sowie eigene Vermögensverwaltung, ebenso der Erwerb und Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung in anderen Gesellschaften und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.