Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung, die Betreuung, Pflege und Ausstattung von Wohn- und anderen Bauten auf eigenen oder fremden Grundstücken in eigenem oder fremden Namen, die Grundstücks- und Hausverwaltung, die Vermietung von Grundstücken sowie die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.