Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, sowie das Eingehen und Halten von Beteiligungen.