Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Vertrieb und das Gravieren von Pokalen und Ehrenpreisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden und damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte durchzuführen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder andere Unternehmen zu erwerben bzw. sich an solchen zu beteiligen.