Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Finanzplanung und strategische Vermögensplanung für natürliche und juristische Personen sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen. Ferner die Erbringung von Dienstleistungen, hierzu zählen u.a. Unternehmensberatung, Researchtätigkeiten, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, sowie das Vorhalten von Büroräumen- bzw. Veranstaltungsräumen, soweit es sich hierbei um erlaubnisfreie Tätigkeiten handelt. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung bedürfen, werden nicht erbracht.