Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Durchführung von Bauträger- und Maklergeschäften aller Art, die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, der Vertrieb von Immobilien, Gesellschafts- und Schiffsbeteiligungen, die Durchführung von Handelsgeschäften im Im- und Exportbereich, Beratungen im Umweltschutz, Althaus-Sanierungen und der Handel mit Bausätzen sowie alle mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und generell all solche Geschäfte betreiben, die dem Hauptzweck des Unternehmens förderlich sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.