Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, unter anderem als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen vorzunehmen und Geschäfte zu betreiben, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen zu bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche zu erwerben, zu errichten oder zu pachten.