Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die betriebs- und finanzwirtschaftliche, prozessbezogene und technische Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. Dies umfasst auch die Begleitung von Unternehmenstransaktionen und- fusionen sowie von Unternehmensnachfolgen. Darüber hinaus sind finanzbuchhaltungsunterstützende Leistungen zulässig. Weiterhin ist die Tätigkeit als Interim Manager gestattet.