Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen, deren Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art, einschließlich der geschäftsführenden Verwaltung und Leitung dieser Unternehmen und der Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten, die sich aus der Beteiligung an diesen Unternehmen ergeben, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle unmittelbar damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Beratung fremder Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf eine spätere eigene Beteiligung.