Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer ode durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin der Lohnunternehmen Frahm GmbH & Co. KG sowie die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und die Übernahme von deren persönlichen Haftung und Geschäftführung, ausgenommen Tätigkeiten im Sinne von § 34 c GewO.