Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und das Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, um daraus Einkünfte (Zinsen) zu erzielen, die Betreuung von Wohn- und Gewerbebauten, die Errichtung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und der Ankauf von Bauland.