Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen jeglicher Marken sowie der Vertrieb dieser Kraftfahrzeuge. Handel mit Ersatzteilen, Zubehör, Kraft- und Schmierstoffen, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Der Handel mit erlaubnisfreien Waren jeglicher Art, und der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Vermögensanlagen jeglicher Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit.