Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu verwerten sowie die Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften zu koordinieren. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung von in- und ausländischen Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im erlaubnisfreien Rahmen zum Aufbau des Gesellschaftsvermögens Investitionen in Aktien, Wertpapiere und diesen vergleichbare Vermögensrechte zu tätigen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.