Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Online-Marketing, der Betrieb von Online Plattformen sowie die Beratung anderer Unternehmen, die Online Plattformen sowie Online-Marketing über das Internet betreiben. Weiterer Gesellschaftszweck ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, die Verwaltung und das Halten von Immobilien sowie Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, den Erwerb von Wertpapieren wie u.a. Fonds, Aktien, ETFs sowie von Alternativen-Investments. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Darlehen zu vergeben sowie alle Geschäfte zu tätigen, die direkt oder indirekt mit ihren Zwecken in Zusammenhang stehen.