Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Personenbeförderung mit Taxen und / oder Mietwagen im Gelegenheitsverkehr und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, Durchführung von Kurierfahrten, die Vermittlung von Taxi- / Mietwagenbestellungen, alle Dienstleistungen rund um das Taxigewerbe (insbesondere Schulung und Weiterbildung des Personals, Erstellung und Bereitstellung und der Verkauf von Schulungs- und Informationsmaterial), Vermietung von Fahrzeugen jeglicher Art (Selbstfahrerfahrzeuge), Handel mit Fahrzeugen, Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.