Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
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Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte durchzuführen, die dem Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen und diesen ergänzen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen und sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen.