Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Geschäftsführung bei und die Beteiligung an Unternehmen, die die Durchführung der Kunststofflackierung (-beschichtung) von Kantteilen aller Art zum Gegenstand haben. Als Kantteile werden Bleizuschnitte, Fassadenteile und andere Sonderanfertigungen aus Metall bezeichnet. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Ererichung dieses Zwecks geeignet sind.