Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten, solange sie alleinige Geschäftsführerin ist. Ansonsten vertritt sie gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Unternehmensberatungen, insbesondere auf dem Gebiet der Finanzen, der Aufbau- und Ablauforganisation und der betriebswirtschaftlichen Themen.