Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Energieversorgungseinheiten, insbesondere Windenergieanlagen und Solaranlagen. Des Weiteren ist Gegenstand der Erwerb, das Errichten, das Halten und die Veräußeung von gleichartigen oder ähnlichen inländischen und ausländischen Unternehmen oder Zweigniederlassungen oder die Beteiligung an diesen. Die Gesellschaft darf Unternehmen erwerben, sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.