Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Eingehung von Beteiligungen und Investments aller Art durch eigenes Vermögen, die Verwaltung eigenen Vermögens und alle Tätigkeiten, die mit Beteiligungen, Investments oder der Verwaltung im Zusammenhang stehen; die Verwaltung fremden Vermögens sowie erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen