Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Nachweis oder die Vermittlung von Grundstückskaufverträgen sowie der Abschluss aller mit den vorstehenden Tätigkeiten zusammenhängenden oder diesen Zweck fördernden Geschäften gemäß § 34 c Abs. 1 GewO und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft umfasst auch die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin.