Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von mobilen und stationären Imbisswagen/Imbissen sowie Außer-Haus-Verkäufen von Lebensmitteln und Getränken sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Dies gilt auch für Franchise Konzepte (Bezugsverpflichtung von Ware, Vermietung von Imbisswagen etc.)